Am 6.5.2014 hat das OVG den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Bioenergiezentrum“ der Stadt Xanten für unwirksam erklärt. Der BUND NRW hatte geklagt, weil sich auf dem betroffenen Gebiet nach Aufgabe der militärischen Nutzung die Natur wirkungsvoll entwickelt hat. Es besitzt ausgeprägte Magerrasenkulturen, bietet einer Vielzahl von Vogelarten (darunter mehrere Rote-Liste-Arten) ungestörten Lebensraum und Nahrung und weist insektenreiche Hochstaudenfluren auf. Das Gelände grenzt unmittelbar an ein Naturschutzgebiet an und hat nur 150 m Abstand zu einem Wasserschutzgebiet.
Zudem wies der VB-Plan formale Mängel auf.
Das Gericht stützte sich in seinem Urteil vor allem auf 2 Aspekte ab:
- Bei der Offenlage des VB-Plans waren unvollständige Angaben über die Verfügbarkeit der Arten umweltbezogener Informationen zu bemängeln. Die rein tabellarische Zusammenstellung der beigefügten Gutachten ist unzureichend.
- Es hätte eine erneute Offenlage stattfinden müssen, da nach Offenlage und vor Satzungsbeschluss technische Änderungen am Bebauungsplan stattgefunden haben (z.B. wurde das Konzept der Mulden- und Flächenversickerung geändert).
Zu einer Bewertung der inhaltlichen Aspekte (z.B. bezüglich des vom BUND bemängelten Artenschutzes oder der unzureichenden Ausgleichsmaßnahmen) kam es weitgehend nicht. Anhaltspunkte aus diesem Urteil hätten auch für andere Verfahren nutzbar gemacht werden können.
Der BUND und die beteiligte Bürgerinitiative freuen sich über diesen Lichtblick nach einem bereits 7-jährigen Kampf. Unser Anliegen ist, dieses Stück zurückgewonnener Natur zu erhalten und dauerhaft zu sichern.
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